- Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig. - Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor). - Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auf den Internetseiten des
Landessportbundes NRW – allgemein
Fußballverband Mittelrhein – zum Fußball
Die Umsetzung beim SSV Merten
Badminton, Volleyball, TT
Ab 11. Mai sind die Hallen wieder offen, es gibt aber seitens der Stadt Bornheim noch keine ergänzenden Hinweise, wie es in den Hallen aussieht (z.B. Desinfektionsmittel). Der Text der Landesregierung lässt nur den Schluss zu, dass die Öffnung nur für kontaktfreien Sport zulässig ist, also keine Wettkämpfe. Auch die Umkleiden, Waschräume bleiben geschlossen, Toiletten werden nicht erwähnt, müssten aber nutzbar sein. Strenge Sicherheitsstandards sind einzuhalten, also Abstand von mindestens 1,5 M., als Richtwert gelten 20 qm. je Person. Einfachturnhallen haben ca. 400 qm., somit sind max. 20 Personen zulässig.
Für jede stattfindende Übungseinheit wird eine Teilnehmerliste geführt, damit bei auftretenden Infektionsfällen die Kontaktpersonen nachverfolgt werden können.
Ab dem 30.5. ist dann auch der Wettkampfsport draußen wie drinnen wieder freigegeben, bis dahin werden sicher noch neue und ergänzende Hinweise bekannt gegeben.
Ob und in welcher Form unter diesen Bedingungen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird, entscheiden die zuständigen Leiter der Abteilungen. Sie stellen auch die Erfüllung der Vorgaben sicher.
Kinderturnen, Eltern-/Kindturnen
Hier gelten die gleichen Regelungen wegen der Nutzung der Hallen, allerdings sagen die Umsetzungshinweise des DOSB/DTB/Deutsche Turnjugend (sh. link), dass die Gruppenstärke beim Eltern-/Kindturnen nicht höher als 5 bis max. 10 Teilnehmer umfassen soll. Außerdem sollen Eltern und auch Kinder (außer beim Geräteturnen) Mundschutz tragen.
Wir haben uns deshalb beim SSV Merten entschlossen, das Kinderturnen sowie das Eltern-/Kindturnen im Mai noch nicht wieder aufzunehmen, weil die obigen Einschränkungen den Betrieb zu sehr nachteilig beeinflussen würden. Vor allem bei den mit vielen Kindern besetzten Gruppen wäre es schwierig die Teilnehmerzahl einzuschränken, sie müsste ja teilweise halbiert werden.
Beginn für das Kinderturen und Eltern-/Kindturnen ist deshalb ab dem 3.6.2020 (Dienstag der 2.6. sind noch Pfingstferien).
Fußball
Der Sportplatz wird ab 11. Mai wieder geöffnet, allerdings gelten auch hier die Vorgaben der Landesregierung, Fachverbände usw.
Das heißt im Klartext: kein Wettkampfsport !!! Erlaubt sind nur kontaktarme/-freie Übungen; auf keinen Fall also Spielformen gegeneinander mit Zweikämpfen usw. Das ist untersagt, bei Zuwiderhandlungen wird die Sportplatznutzung für die jeweilige Gruppe/Mannschaft direkt abgebrochen.
Wir haben jetzt wochenlang mit Fußball ausgesetzt, und es juckt natürlich alle in den Füßen und wo sonst noch. Wir wollen seitens des Vorstands auch keine Spielverderber sein. Aber die Vorsicht, der Schutz vor Erkrankung und Infektion gehen vor. Zudem haftet der Verein bzw. der Vorsitzende, wenn etwas schief geht. Von daher können keine Ausnahmen gemacht werden.
Der Jugendleiter hat die Hygienevorschriften etc. gegenüber den Jugendtrainern erläutert, auch das Damenteam, die Alten Herren sowie die 1. Mannschaft sind informiert. Besonders hingewiesen wird auf die Hinweise des FVM (sh. link oben) auf dessen Internetseite. Wichtig ist, dass die Umkleiden geschlossen bleiben, Toiletten sind nutzbar, aber Händewaschen und desinfizieren nicht vergessen, auch nicht die Teilnehmerlisten.
Die 1. Mannschaft nimmt den Trainingsbetrieb erst dann wieder auf, wenn fest steht, ob und wann die Saison weiter gespielt wird. Falls das erst nach den Sommerferien sein wird, findet vor den Sommerferien auch kein Training mehr statt.